Die Mitglieder und Förderer des IFV BAHNTECHNIK e.V. sind eingeladen, sich für die ehrenamtliche Mitarbeit in folgenden Gremien zu engagieren.

 

 

I. AUSSCHÜSSE zur Weiterentwicklung des IFV BAHNTECHNIK

 

  • Ehrenamtliche Aktivitäten-Ausschuss (EAA)
  • Mitglieder-Werbeasschuss (MWA)
  • Rechts-, Wirtschafts-, und Satzungsänderungsausschuss (RWSA)

 

Anmeldeformular für die AUSSCHUSSARBEIT >>> JETZT ANMELDEN

.

 


.

.

II. LENKUNGSKREIS für die neuen Thinktanks

 

  •  Thinktank Pünktlichkeit im öffentlichen Verkehr (insbesondere Bahnverkehr)
  •  Thinktank Preismodelle im öffentlichen Verkehr (insbesondere Zeitkarten)
  •  Thinktank Obsoleszenz im Fahrzeugbau (insbesondere Schienenfahrzeuge)
  •  Thinktank Instandhaltungsprozesse Fahrzeuge
  •  Thinktank Instandhaltungsprozesse Infrastruktur
  •  Thinktank URBAN MOBILITY (insbesondere Straßenbahn und U-Bahn)
  •  Thinktank Bahn-WERKSTOFFE (insbesondere „Bionik“ und „neue Materialien“)
  •  Thinktank BAHN-SICHERHEIT I (Passive Sicherheit / Crashworthiness)
  •  Thinktank BAHN-SICHERHEIT II (Sicherer Innenraum / Interior equipment)
  •  Thinktank BAHN-SICHERHEIT III (Sicheres Fahrzeug-Design / Exterior design)
  •  Thinktank VERKEHRSSICHERHEIT (autonomes Fahren bzw. Automatisierung)
  •  Thinktank Rechtliche Aspekte im Bahnwesen (aktuelle Rechtsprechung)
  •  Thinktank Spezialthemen für Bahn-Betreiber
  •  Thinktank REAKTIVIERUNG VON BAHNSTRECKEN
  • Weitere THINKTANKS in Planung (Vorschläge können jederzeit eingereicht werden)

 

Anmeldeformular für die MITARBEIT im LENKUNGSAUSSCHUSS >>> JETZT ANMELDEN!

.

.


.

.

Information zu den VEREINSORGANEN

 

Beim IFV BAHNTECHNIK e.V. gibt es folgende Vereinsorgane:

 

  • Mitgliederversammlung (höchstes Organ, entscheidet über alle Angelegenheiten des Vereins gemäß der Vereinssatzung). In der Mitgliederversammlung des IFV haben nur die persönlichen Mitglieder jeweils ein Stimmerecht (Beschlussfassung sowie passives und aktives Wahlrecht); wohingegen die fördernden Mitglieder (Mitgliedsfirmen) lediglich ein Rederecht besitzen. (Der Sinn dieser Regelung besteht darin, dass die Firmenvertreter bei Beschlussfassungen nicht erst die Weisungen des Unternehmens einholen müssen. Firmenvertreter, die bei Abstimmungen ein Stimmrecht ausüben möchten, können eine persönliche Mitgliedschaft beantragen.)
  • Vereinsvorstand (ausführendes Organ, welches gemäß den Beschlüssen der MV handelt) – Beim IFV gibt es neben dem Vereinsvorstand (1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Schriftführer, Schatzmeister, Vorstand mit besonderen Aufgaben) auch noch einen erweiterten Vorstand (ohne Stimmrecht – aber mit Rederecht). Im Regelfall wird versucht, einvernehmliche Vorstandsbeschlüsse herbeizuführen. Bei “Patt-Situationen” entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.
  • Vereinsgeschäftsführer (“Besonderer Vertreter” des Vereins, der für die operative Geschäftsführung bestellt wurde und die Vereinsgeschäftsstelle leitet)
  • Fachbeirat (Dreiteiliges Expertengremium (Wissenschaftlicher Beirat, Wirtschaftlicher Beirat, Politisch-Gesellschaftlicher Beirat), welches aus Experten besteht, die den Vorstand und den Geschäftsführer beraten sollen.)
  • Rechnungsprüfer (Die Rechnungsprüfer werden von der MV gewählt, um das Rechnungswesen des Vereins in regelmäßigen Abständen zu prüfen.)

.

.


.

.

Haben Sie Fragen?

>>> Kontakt zur Geschäftsstelle

.

.

#